Klasse AM [wird von uns zur Zeit nicht
angeboten]
- Kleinkrafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
- Dreirädige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A1
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädige Kraftfahrzeuge mit max. 15 kW.
Mindestalter 16 Jahre.
Klasse A2
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter 18 Jahre.
Klasse A
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen).
- Dreirädige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 ansonsten
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.
B 196
- Krafträder (mit und ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter 25 Jahre.
Fahrerfahrung auf Fahrzeugen der Klasse B mindestens 5 Jahre.
Fahrerschulung:
- 4 x 90 Minuten Theorie
- 10 Fahrstunden Praxis