Klasse B
- mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und max. 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz,
- auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
- oder Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und Anhängers nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
- Es dürfen Schalt-, Automatik- und Elektrofahrzeuge gefahren werden.
- Die Prüfung kann auf einem Automatik-, Elektro- oder Schaltwagen abgelegt werden.
- Wurde ein Lehrgang mit 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert, kann die Prüfung auch mit einem Automatik- oder Elektrofahrzeug abgelegt werden und es dürfen trotzdem alle o. g.
Fahrzeuge gefahren werden.
Das Mindestalter für die Klasse B beträgt 18 Jahre – bei dem Begleitenden Fahren 17 Jahre.